Die neue Novelle der NÖ-Baordnung ermöglicht im gesamten Bundesland neue Mögchlichkeiten für eine Bessere Ausnutzbarkeit von Grundstücken und damit mehr Nutzfläche für bestehnde Gebäude sowie für neue Bauprojekte. Die Lockerungen aus dieser Neuerungen hinsichtlich der horizontalen sowie vertikalen Bebauung eines Grundstückes sind eine einzigartie Gelegenheit mehr Lebens- oder Arbeitsraum zu schaffen, ohne ein zusätzliches Grundstück zu kaufen bzw. ein neues Haus zu bauen. Durch gezielte Zubauten (vertikal oder horizontal) an Bestehenden Gebäuden mit einer qualitativen Planung und Ausführung lassen sich Träume realisieren.
Der Bauwich wird laut NÖ-Bauordnung wie folgt definiert: "der vorgeschriebene Mindestabstand zu den Grundstücksgrenzen (seitlicher und hinterer Bauwich) oder zur Straßenfluchtlinie (vorderer Bauwich), in welchem Hauptgebäude grundsätzlich nicht gebaut werden dürfen". Die neue Regelung ermöglicht nun die Errichtung von Aufenthaltsräumen (z. B. Schlafen, Wohnen, Büro, Praxisräume) innerhalb dieses Bereichs. Eine Chance, die Nutzfläche der Gebäude zu erweitern. Sowohl für bestehende Gebäude als auch für Neubauten ist es eine attraktive Gelegenheit die knappe Nutzfläche zu erhöhen.
Beispielbild:

Die neuen Regelungen bieten auch in vertikaler Richtung, also nach oben, mehr Möglichkeiten als was bis zuvor möglich war. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man z.B. Aufstockung eines Bestandsgebäudes um ein Geschoß oder Errichtung eines Neubaus mit einem zusätzlichen Geschoß. Es muss konkret geprüft werden, ob Ihr Bestandsgebäude oder Ihr Neubauprojekt von dieser Regelung profitieren kann.
Ob die horziontale Bebaung (Bauen im Bauwich) oder die vertikale Beuabung (Aufstockung) für Sie möglich bzw. sinnvoll ist, können wir gerne Prüfen und mit Ihnen die Möglichkeiten durchbesprechen. Schicken Sie uns jetzt eine Anfrage und lassen Sie uns darüber reden.